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Industriestrompreis 2026
Förderhöhe berechnen
Abrechnungsjahre 2026 bis 2028

Industriestrompreis: Anspruch prüfen und Entlastung berechnen

Die Förderrichtlinie ist seit dem 6. Mai 2026 in Kraft. Ermitteln Sie, ob Ihre Abnahmestelle beihilfeberechtigt ist und welcher Betrag für Ihren Stromverbrauch in Betracht kommt.

Prüfung in rund zwei Minuten
Berechnung nach der amtlichen Formel des BAFA
Auf Wunsch kostenfreie Einordnung durch Energieexperten
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Stand: 20. August 2026. Ohne Gewähr. Maßgeblich ist allein der Bescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

Grundlagen

Was der Industriestrompreis ist

Der Industriestrompreis ist eine befristete Billigkeitsleistung für strom- und handelsintensive Unternehmen. Sie wird auf Antrag rückwirkend gewährt und soll verhindern, dass hohe Stromkosten zu Standortverlagerungen führen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 6. Mai 2026, gestützt auf den europäischen Beihilferahmen CISAF.

Entlastet wird die Hälfte des anrechenbaren Stromverbrauchs. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen, mindestens die Hälfte der Basis-Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Vollzugsbehörde ist das BAFA.

3,744 ct/kWh
Differenzpreis für das Abrechnungsjahr 2026, abgeleitet aus dem Referenzpreis von 8,744 ct/kWh abzüglich des Zielpreises von 5 ct/kWh
50 %
des anrechenbaren Stromverbrauchs sind beihilfefähig
187.200 €
Basis-Beihilfe je 10 GWh anrechenbarem Stromverbrauch im Abrechnungsjahr 2026
+ 10 %
Flexibilitätsbonus auf die Basis-Beihilfe bei überwiegender Investition in nachfrageseitige Flexibilität
50 %
der Basis-Beihilfe sind binnen 48 Monaten in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren
31. März 2027
Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2026, Antragsanlage voraussichtlich ab Dezember 2026

Die genannten Beträge beruhen auf dem vom BAFA veröffentlichten Referenzpreis für das Abrechnungsjahr 2026. Die Referenzpreise für 2027 und 2028 liegen noch nicht vor. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt; reichen die Mittel nicht aus, werden bewilligungsfähige Beihilfen anteilig gekürzt.

Grundlagen

Wer anspruchsberechtigt ist und wie hoch die Entlastung ausfällt

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Abnahmestelle einem Wirtschaftszweig der Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL-Liste zugeordnet ist. Maßgeblich ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 und die Einordnung der einzelnen Abnahmestelle, nicht die des Gesamtunternehmens. Ob Ihr Unternehmen auf der Liste steht, prüfen Sie hier. Stichtag ist das Ende des Abrechnungsjahres. Einen Mindestverbrauch gibt es nicht; ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch kommt ein Prüfungsvermerk hinzu.

Die Basis-Leistung beträgt die Hälfte des anrechenbaren Stromverbrauchs multipliziert mit dem Differenzpreis des Abrechnungsjahres. Für 2026 liegt der Referenzpreis bei 87,44 Euro je Megawattstunde; begrenzt durch den Zielpreis von 50 Euro ergibt sich ein Differenzpreis von 37,44 Euro je Megawattstunde.

Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen, mindestens die Hälfte der Billigkeitsleistung in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Die Richtlinie nennt vier Kategorien: erneuerbare Erzeugung, Energieeffizienz, nachfrageseitige Flexibilität und Infrastruktur. Für die Kosten dieser Maßnahme darf keine weitere staatliche Beihilfe in Anspruch genommen werden.

Der Flexibilitätsbonus
Wer sich verpflichtet, 80 Prozent des Mindestinvestitionsbetrags in Maßnahmen zur nachfrageseitigen Flexibilität zu investieren, erhält 10 Prozent zusätzlich auf die Basis-Leistung. Von diesem Bonus fließen wiederum 75 Prozent in Dekarbonisierungsmaßnahmen. Die Verpflichtung wird bei Antragstellung eingegangen, also spätestens am 31. März 2027. Das ist ein Entscheidungstermin, kein Fertigstellungstermin.

Industriestrompreis 2026–2028

Wie viel Förderung steht Ihnen zu?

Branche wählen, Jahresverbrauch eingeben. Sie sehen sofort, was Sie mit und ohne Flexibilitätsbonus bekommen – und wie der Bonus ohne eigenes Kapital zustande kommt.

Maßgeblich ist der Wirtschaftszweig der Abnahmestelle, nicht der des Unternehmens.

So, wie er auf Ihrer Stromrechnung steht. Ohne Mengen, für die Sie Strompreiskompensation beantragen – einen Mindestverbrauch gibt es nicht.

Anrechenbar als Dekarbonisierungsmaßnahme

  • Batteriespeicher als nachfrageseitige Flexibilität, Ziff. 4.1 c) aa)
  • Reduktion von Lastspitzen
  • Nutzung von Spotmarktpreisen

Das BAFA nennt die Installation eines Stromspeichers ausdrücklich als zulässiges Beispiel.

Überschlägige Einordnung nach der Richtlinie zum Industriestrompreis, Stand der Rechenparameter unten. Referenzpreis 2026: , Zielpreis , Beihilfeintensität 50 % (Ziff. 5.1 f), Flexibilitätsbonus 10 % (Ziff. 5.3). Leistungsberechtigt sind ausschließlich Wirtschaftszweige der Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL 2022 (ABl. C 80 vom 18.02.2022). Kein Angebot, keine Rechts­beratung – die verbindliche Prüfung erfolgt am Einzelfall.

Batteriespeicher

Warum ein Speicher hier doppelt wirkt

Investitionen in Energiespeicher, die Produktion und Stromverbrauch zeitlich entkoppeln, sind ausdrücklich anrechenbar. Das BAFA nennt als Beispiel die Installation eines Stromspeichers zur Reduktion von Lastspitzen, zur Optimierung des Eigenverbrauchs aus Photovoltaik und zur Nutzung von Spotmarktpreisen.

Damit erfüllt ein Speicher die Investitionsverpflichtung nicht nur — er fällt unter die Kategorie der nachfrageseitigen Flexibilität und eröffnet dadurch den Flexibilitätsbonus. Die Fördersumme steigt also um 10 Prozent, während die Anlage im laufenden Betrieb ohnehin Energiekosten senkt.

Ansatzfähig sind alle Kosten für Funktionsfähigkeit und Betriebsbereitschaft, einschließlich Planung, Montage, Elektroarbeiten und Systemintegration
Nicht ansatzfähig sind Betriebs- und Instandhaltungskosten, Finanzierungskosten, Steuern und Abgaben sowie Machbarkeitsstudien
Die Maßnahme muss nicht an der beantragten Abnahmestelle liegen; maßgeblich ist allein die Umsetzung in Deutschland
Übersteigt die Investitionssumme den Mindestbetrag, kann der überschießende Teil auf weitere Abrechnungsjahre angerechnet werden
Der Speicher muss nicht gekauft werden
Dekarbonisierungsmaßnahmen dürfen von Dritten umgesetzt werden, und deren Investition muss in keinem funktionellen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Antragsteller stehen. In dieser Konstruktion ist die volle Investitionssumme ansatzfähig, obwohl das Unternehmen selbst kein Kapital bindet. Verantwortlich für die wirksame Umsetzung und die Nachweisführung bleibt der Antragsteller.
Wichtige Unterscheidung zur Miete
Wird der Speicher dagegen gemietet oder geleast und bilanziell dem Anbieter zugeordnet, lassen sich nur die tatsächlich abgerechneten Raten ansetzen, nicht die Investitionssumme. Welcher der beiden Wege vorliegt, entscheidet sich in der Vertragsgestaltung und muss in der Nachweisführung entsprechend abgebildet sein.
Verfahren

Antragstellung und Fristen

Der Antrag für das Abrechnungsjahr 2026 wird rückwirkend im Jahr 2027 gestellt, ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Je Abrechnungsjahr ist ein eigener Antrag erforderlich.

Dezember 2026
Registrierung und Anlegen von Anträgen voraussichtlich möglich
31. März 2027
Antragsfrist für das Abrechnungsjahr 2026, zugleich Termin für die Entscheidung über den Flexibilitätsbonus
31. Mai 2027
Frist zum Nachreichen des Prüfungsvermerks, erforderlich ab 10 GWh beantragtem Stromverbrauch
15. Juli 2027
Verlängerte Frist bei parallelem Antrag auf Strompreiskompensation
bis etwa 2031
Umsetzung der Dekarbonisierungsmaßnahme, 48 Monate ab Bewilligungsbescheid, aus technischen Gründen bis 72 Monate

Bei Antragstellung genügt eine Selbsterklärung zur Investitionsabsicht; die konkrete Maßnahme wird erst mit dem Erfüllungsnachweis benannt. Frühester anrechenbarer Umsetzungszeitpunkt ist der Beginn des Abrechnungsjahres, für 2026 also der 1. Januar 2026. Der Erfüllungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist einzureichen; bleibt er aus, wird der Bewilligungsbescheid vollständig aufgehoben.

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Häufige Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Bekomme ich meinen Strom jetzt für 5 Cent je Kilowattstunde?
Nein. Der Zielpreis von 5 Cent ist der Betrag, den ein antragsberechtigtes Unternehmen für die geförderte Menge mindestens selbst tragen muss. Entlastet wird höchstens die Hälfte des anrechenbaren Verbrauchs, und die Auszahlung erfolgt rückwirkend im Folgejahr.
Gibt es einen Mindestverbrauch?
Nein. Die Richtlinie sieht weder einen Mindestverbrauch noch eine Mindestunternehmensgröße vor. Ab 10 Gigawattstunden anrechenbarem Verbrauch ist ein Prüfungsvermerk erforderlich.
Sind Handel, Handwerk oder Dienstleistung förderfähig?
In der Regel nicht. Maßgeblich ist die Zuordnung der Abnahmestelle zu einem Wirtschaftszweig der Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL-Liste, die energieintensive Industriebranchen erfasst.
Kann ich Industriestrompreis und Strompreiskompensation kombinieren?
Beides lässt sich im selben Antragsjahr beantragen. Stromverbräuche, für die Strompreiskompensation beantragt wird, können beim Industriestrompreis jedoch nicht berücksichtigt werden. Die Mengen sind aufzuteilen.
Wann muss die Investition spätestens umgesetzt sein?
Innerhalb von 48 Monaten ab Gewinnung der Bewilligung, gerechnet ab dem Datum des Bescheids; aus technischen Gründen sind bis zu 72 Monate möglich. Für das Abrechnungsjahr 2026 reicht die Frist damit bis etwa 2031. Eine 2027 errichtete Anlage erfüllt die Verpflichtung aus 2026.
Zählen Investitionen, die ich bereits getätigt habe?
Nur Maßnahmen, die nach Beginn des jeweiligen Abrechnungsjahres umgesetzt wurden. Für das Abrechnungsjahr 2026 zählt, was frühestens 2026 in Betrieb genommen wurde. Kosten, die davor entstanden sind, bleiben außen vor.
Kann eine Anlage mehrere Abrechnungsjahre abdecken?
Ja. Übersteigt die Investitionssumme den Mindestinvestitionsbetrag, lässt sich der überschießende Teil auf weitere Abrechnungsjahre anrechnen. Die Aufteilung ist bei der Nachweisführung anzugeben und erfolgt nicht von Amts wegen.
Was passiert, wenn die Verpflichtung nicht erfüllt wird?
Die Billigkeitsleistung wird im Umfang der Nichterfüllung aufgehoben und anteilig zurückgefordert. Rückforderungen sind mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Bleibt der Nachweis ganz aus, wird der Bescheid vollständig aufgehoben.
Was passiert, wenn die Haushaltsmittel nicht reichen?
Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt. Reichen die Mittel nicht aus, werden alle bewilligungsfähigen Beihilfen anteilig gekürzt. Der Zeitpunkt der Einreichung hat auf die Höhe keinen Einfluss.
Kontakt

Anspruch kostenfrei prüfen lassen

Der Rechner liefert eine überschlägige Einordnung. Für die verbindliche Prüfung sehen wir uns den Wirtschaftszweig Ihrer Abnahmestelle, Ihren Lastgang und die Investitionsverpflichtung im Einzelfall an. Senden Sie uns Ihre Angaben, wir melden uns kurzfristig zurück.

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