Die Förderrichtlinie ist seit dem 6. Mai 2026 in Kraft. Ermitteln Sie, ob Ihre Abnahmestelle beihilfeberechtigt ist und welcher Betrag für Ihren Stromverbrauch in Betracht kommt.
Stand: 20. August 2026. Ohne Gewähr. Maßgeblich ist allein der Bescheid des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Der Industriestrompreis ist eine befristete Billigkeitsleistung für strom- und handelsintensive Unternehmen. Sie wird auf Antrag rückwirkend gewährt und soll verhindern, dass hohe Stromkosten zu Standortverlagerungen führen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 6. Mai 2026, gestützt auf den europäischen Beihilferahmen CISAF.
Entlastet wird die Hälfte des anrechenbaren Stromverbrauchs. Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen, mindestens die Hälfte der Basis-Beihilfe in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Vollzugsbehörde ist das BAFA.
Die genannten Beträge beruhen auf dem vom BAFA veröffentlichten Referenzpreis für das Abrechnungsjahr 2026. Die Referenzpreise für 2027 und 2028 liegen noch nicht vor. Die Förderung steht unter Haushaltsvorbehalt; reichen die Mittel nicht aus, werden bewilligungsfähige Beihilfen anteilig gekürzt.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz in Deutschland, deren Abnahmestelle einem Wirtschaftszweig der Teilliste 1 des Anhangs I der KUEBLL-Liste zugeordnet ist. Maßgeblich ist die Klassifikation der Wirtschaftszweige 2008 und die Einordnung der einzelnen Abnahmestelle, nicht die des Gesamtunternehmens. Ob Ihr Unternehmen auf der Liste steht, prüfen Sie hier. Stichtag ist das Ende des Abrechnungsjahres. Einen Mindestverbrauch gibt es nicht; ab 10 GWh anrechenbarem Verbrauch kommt ein Prüfungsvermerk hinzu.
Die Basis-Leistung beträgt die Hälfte des anrechenbaren Stromverbrauchs multipliziert mit dem Differenzpreis des Abrechnungsjahres. Für 2026 liegt der Referenzpreis bei 87,44 Euro je Megawattstunde; begrenzt durch den Zielpreis von 50 Euro ergibt sich ein Differenzpreis von 37,44 Euro je Megawattstunde.
Im Gegenzug verpflichtet sich das Unternehmen, mindestens die Hälfte der Billigkeitsleistung in Dekarbonisierungsmaßnahmen zu investieren. Die Richtlinie nennt vier Kategorien: erneuerbare Erzeugung, Energieeffizienz, nachfrageseitige Flexibilität und Infrastruktur. Für die Kosten dieser Maßnahme darf keine weitere staatliche Beihilfe in Anspruch genommen werden.
Investitionen in Energiespeicher, die Produktion und Stromverbrauch zeitlich entkoppeln, sind ausdrücklich anrechenbar. Das BAFA nennt als Beispiel die Installation eines Stromspeichers zur Reduktion von Lastspitzen, zur Optimierung des Eigenverbrauchs aus Photovoltaik und zur Nutzung von Spotmarktpreisen.
Damit erfüllt ein Speicher die Investitionsverpflichtung nicht nur — er fällt unter die Kategorie der nachfrageseitigen Flexibilität und eröffnet dadurch den Flexibilitätsbonus. Die Fördersumme steigt also um 10 Prozent, während die Anlage im laufenden Betrieb ohnehin Energiekosten senkt.
Der Antrag für das Abrechnungsjahr 2026 wird rückwirkend im Jahr 2027 gestellt, ausschließlich elektronisch über die Förderzentrale Deutschland. Je Abrechnungsjahr ist ein eigener Antrag erforderlich.
Bei Antragstellung genügt eine Selbsterklärung zur Investitionsabsicht; die konkrete Maßnahme wird erst mit dem Erfüllungsnachweis benannt. Frühester anrechenbarer Umsetzungszeitpunkt ist der Beginn des Abrechnungsjahres, für 2026 also der 1. Januar 2026. Der Erfüllungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist einzureichen; bleibt er aus, wird der Bewilligungsbescheid vollständig aufgehoben.
Förderhöhe berechnenDer Rechner liefert eine überschlägige Einordnung. Für die verbindliche Prüfung sehen wir uns den Wirtschaftszweig Ihrer Abnahmestelle, Ihren Lastgang und die Investitionsverpflichtung im Einzelfall an. Senden Sie uns Ihre Angaben, wir melden uns kurzfristig zurück.